Ja, eine Polizistin darf einen Mann fixieren, wenn dies im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt. Dies kann beispielsweise notwendig sein, um eine Gefahr abzuwenden, eine Person zu kontrollieren oder festzunehmen. Die Anwendung von Zwang muss jedoch verhältnismäßig und angemessen sein.